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Aktuell: Kein Verbot für Einzelraumfeuerstätten ab 2024 ↓
Holzfeuerungen dürfen weiterhin betrieben und neu installiert werden
Aktuell werden Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die für viel Verwirrung und Unklarheit rund um das Thema „Heizen“ sorgen. So werden beispielsweise bestehende Maßnahmen der 2. Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und Vorgaben des geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemischt. Aufgrund der diffusen Berichterstattung denken viele Verbraucher, dass Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen ab dem Jahr 2024 verboten werden. In diesem Zusammenhang weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. darauf hin, dass kein Verbot für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte geplant ist. Weder jetzt, noch ab Januar 2024.
Seit Jahren Praxis: Austausch veralteter Feuerstätten bis Ende 2024
Die im Jahr 2010 in Kraft getretene Novellierung der 1. BImSchV schreibt vor, dass bis Ende 2024 veraltete Einzelraumfeuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März 2010 zugelassen wurden, stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden müssen, wenn sie den verschärften Anforderungen dieser Verordnung nicht entsprechen. Aufgrund der Verbrennungstechnik sind die betroffenen Holzfeuerungen technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an den Umweltschutz nicht mehr gerecht. Neue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen reduzieren die Emissionen um bis zu 85 Prozent und den Holzverbrauch um rund ein Drittel im Vergleich zu veralteten Feuerstätten.
GEG bezieht sich auf Heizungsanlagen
Im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind keine Verbote oder speziellen Auflage für die Installation einer klassischen Einzelraumfeuerstätte enthalten. Das GEG bezieht sich nach aktuellem Stand nur auf Heizungsanlagen. Wichtig zu wissen: Klassische Einzelraumfeuerstätten gelten nicht als Heizungsanlagen.
Fazit: Es gibt ab 2024 kein Verbot für den Betrieb und Einbau moderner Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen und Heizkamine. Diese Geräte dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen.
Für Kaminöfen, die nicht mit festen Brennstoffen wie Holz oder Briketts betrieben werden, sind wir der richtige Ansprechpartner als ausgewiesene Fachhändler für Gaskamine und Elektrokamine.
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Einige der meist gestellten Fragen haben wir hier in unserem Fragenkatalog zusammengestellt. Sollten Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Fragen rund um Kaminöfen
Welche Kaminöfen sind die besten?
Hier sind die Qualität der Verbrennung und die Materialstärke der Ummantelung die wichtigsten Qualitätskriterien. Sehr hochwertige Kaminöfen bauen die Manufaktur von Max-Blank und die Firma Contura aus Schweden. Ein gutes Preis-Leistung-Verhältnis bieten die Kaminöfen der Firma Oranier.
Was ist ein Dauerbrandofen?
So nennt man einen Ofen, der mittels Scheitholz mindestens 90 Minuten und mit Braunkohlebriketts mindesten 240 Minuten den Abbrand halten kann.
Was ist ein offener Kamin?
Eine von Hand errichtete Feuerstätte, die keine verschließbare Feuerraumtür besitzt.
Was kostet es, einen Kamin nachzurüsten?
Von verschiedenen Hersteller werden Feuerraumeinsätze zum Austausch angeboten. Diese kosten zwischen 1000,00 € bis 2500,00 €. Einen Feinstaubfiltereinsatz erhalten Sie ab 1500,00 €.
Was kostet ein neuer Kaminofen?
Einen neun Kaminofen erhält man ab 150,00 €.
Was kostet ein Pelletofen?
Pelletöfen sind ab 1000,00 € erhältlich.
Wie viel kostet ein Kamin?
Günstige Kamine sind ab 500,00 € erhältlich. Qualitativ hochwertige Kamine sind ab ca. 2000,00 € erhältlich.
Fragen rund um Schornsteinbau und -sanierung
Was kostet ein Außenkaminrohr?
Als Standardpaket ohne besondere Bauteile zur Umlenkung ca. 1500,00 Euro.
Was kostet es, einen Schornstein zu sanieren?
Eine Schornsteinsanierung kostet zwischen 2000,00 € und 2500,00 €. Je nach Stemm- und Maurerarbeiten können die Kosten abweichen.
Wie hoch muss der Kamin/Schornstein sein?
Ein Kamin bzw. Schornstein muss in Firstnähe, mindestens 40 cm über den Dachfirst hinweg aufragen. Unterhalb dessen muss die Mündung des Schornsteins einen waagerechten seitlichen Abstand von mindesten 2,3 Meter zur Dachfläche einhalten. Des Weiteren muss der Schornstein oder Kamin einen Abstand zu allen Fenstern und Türen im Umkreis von 15 Metern einhalten oder diese um mindestens 1 Meter überragen.
Was kostet die Abnahme eines Kamins?
Die Abnahme eines Kamins kostet ca. 80,00 € bis 120,00 €.
Wie hoch muss der Edelstahlschornstein sein?
Ein Edelstahlschornstein muss in Firstnähe, mindestens 40 cm über den Dachfirst hinweg ragen. Unterhalb dessen muss er einen waagerechten seitlichen Abstand von mindesten 2,3 Meter zur Dachfläche einhalten. Des Weiteren muss er einen Abstand zu allen Fenstern und Türen im Umkreis von 15 Metern einhalten oder diese um mindestens 1 Meter überragen.
Wie viel kostet ein Edelstahlschornstein?
Als Standartpaket ohne besondere Bauteile zur Umlenkung ca. 1500,00 Euro.
Welchen Durchmesser muss der Schornstein haben?
Dies sollte vom Fachmann mit einer Schornsteinquerschnittsberechnung ermittelt werden. In der Regel passt zu einem Kaminofen ein Edelstahlschornstein mit 150 mm Innendurchmesser, oder ein gemauerter Schornstein mit einem Innenmaß von 14 x 14 cm.
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